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Arbeit & JobPhase 2 · Prüfen

Arbeitsvertrag lesen: Probezeit, Kündigungsfristen und der 13. Monatslohn

Was in einem Schweizer Arbeitsvertrag üblich ist – und worauf Sie vor der Unterschrift unbedingt achten sollten.

Redaktion swissexpat · 1. Juli 2026 · 6 Min.

Arbeitsvertrag lesen: Probezeit, Kündigungsfristen und der 13. Monatslohn

Schweizer Arbeitsverträge sind kurz, liberal – und gerade deshalb lohnt sich der genaue Blick, denn vieles regelt nicht das Gesetz, sondern der Vertrag selbst.

Die Standard-Bausteine

Die Probezeit beträgt üblicherweise 1–3 Monate mit nur 7 Tagen Kündigungsfrist. Danach gelten meist 1–3 Monatsfristen, jeweils aufs Monatsende. Der 13. Monatslohn ist verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben – prüfen Sie, ob er im Jahressalär eingerechnet ist. Ferien: gesetzlich mindestens 4 Wochen, üblich sind 5.

Vor der Unterschrift prüfen

  • Brutto-Jahreslohn inkl./exkl. 13. Monatslohn?
  • Überstunden: kompensiert, ausbezahlt oder «mit dem Lohn abgegolten»?
  • Konkurrenzverbot: Dauer, Region, Konventionalstrafe
  • Pensionskassen-Leistungen: überobligatorisch oder nur Minimum?
  • Gilt ein GAV (Gesamtarbeitsvertrag) mit besseren Bedingungen?

Krankheit und Lohnfortzahlung

Ohne Krankentaggeldversicherung gilt die knappe gesetzliche Lohnfortzahlung (im ersten Dienstjahr nur drei Wochen). Gute Arbeitgeber versichern 80% des Lohns für 720 Tage – ein Vertragsdetail, das im Ernstfall existenziell ist.

Im Schweizer Arbeitsrecht gilt: Was nicht im Vertrag steht, gibt es meist auch nicht.

Grundlage: OR Art. 319 ff., ArG. Stand Juli 2026. Keine Rechtsberatung.

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