Arbeitsvertrag lesen: Probezeit, Kündigungsfristen und der 13. Monatslohn
Was in einem Schweizer Arbeitsvertrag üblich ist – und worauf Sie vor der Unterschrift unbedingt achten sollten.
Redaktion swissexpat · 1. Juli 2026 · 6 Min.

Schweizer Arbeitsverträge sind kurz, liberal – und gerade deshalb lohnt sich der genaue Blick, denn vieles regelt nicht das Gesetz, sondern der Vertrag selbst.
Die Standard-Bausteine
Die Probezeit beträgt üblicherweise 1–3 Monate mit nur 7 Tagen Kündigungsfrist. Danach gelten meist 1–3 Monatsfristen, jeweils aufs Monatsende. Der 13. Monatslohn ist verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben – prüfen Sie, ob er im Jahressalär eingerechnet ist. Ferien: gesetzlich mindestens 4 Wochen, üblich sind 5.
Vor der Unterschrift prüfen
- Brutto-Jahreslohn inkl./exkl. 13. Monatslohn?
- Überstunden: kompensiert, ausbezahlt oder «mit dem Lohn abgegolten»?
- Konkurrenzverbot: Dauer, Region, Konventionalstrafe
- Pensionskassen-Leistungen: überobligatorisch oder nur Minimum?
- Gilt ein GAV (Gesamtarbeitsvertrag) mit besseren Bedingungen?
Krankheit und Lohnfortzahlung
Ohne Krankentaggeldversicherung gilt die knappe gesetzliche Lohnfortzahlung (im ersten Dienstjahr nur drei Wochen). Gute Arbeitgeber versichern 80% des Lohns für 720 Tage – ein Vertragsdetail, das im Ernstfall existenziell ist.
Im Schweizer Arbeitsrecht gilt: Was nicht im Vertrag steht, gibt es meist auch nicht.
Grundlage: OR Art. 319 ff., ArG. Stand Juli 2026. Keine Rechtsberatung.
Dieser Beitrag gehört zur Phase «Prüfen». Im Mitgliederbereich berechnen wir die Fristen auf Ihr Datum und Ihren Kanton. Konto erstellen