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Zuzug aus einem Drittstaat? Was die Kontingente 2026 für Ihre Pläne bedeuten

Die Schweiz lässt die Arbeitsbewilligungs-Kontingente für Drittstaaten 2026 unverändert - und letztes Jahr war kaum die Hälfte ausgeschöpft. Was das für Ihre Umzugspläne heisst.

SwissExpat · 3. August 2026 · 4 Min.

Wer einen Pass ausserhalb der EU und der EFTA besitzt und über einen Umzug in die Schweiz nachdenkt, steht vor einer Frage, die fast alles andere bestimmt: Bekomme ich überhaupt eine Arbeitsbewilligung? Die gute Nachricht für 2026: Die Tür ist offener, als viele annehmen. Der Bundesrat hat am 19. November 2025 entschieden, die Kontingente für Arbeitskräfte aus sogenannten Drittstaaten für 2026 unverändert zu lassen — und die Kontingente des Vorjahres waren bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Die Zahlen für 2026

Die Schweiz lässt qualifizierte Arbeitskräfte von ausserhalb der EU/EFTA über ein festes Jahreskontingent zu. Für 2026 sieht das so aus (Quelle: Bundesratsentscheid vom 19. November 2025):

  • 8500 Bewilligungen für Drittstaatsangehörige — 4500 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).
  • 3500 separate Bewilligungen für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs — 2100 B und 1400 L. Seit dem Brexit haben britische Bürgerinnen und Bürger ein eigenes Kontingent.
  • 3500 Bewilligungen für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA bei Einsätzen über 90 Tagen — 3000 L und 500 B.

Ein Detail sollte Ihre Planung prägen: Diese Kontingente sind keine Lotterie mit aussichtslosen Quoten. Bis Ende September 2025 waren erst rund 52 Prozent des Drittstaaten-Kontingents beansprucht — und nur 17 Prozent des UK-Kontingents. Wenn Sie qualifiziert sind und ein Arbeitgeber Sie will, ist das Kontingent selbst selten das Hindernis.

Was das Kontingent nicht ändert

Das Kontingent ist eine Obergrenze, kein Anspruch. Drei Bedingungen gelten weiterhin für jede Anstellung aus einem Drittstaat — und sie sind strenger, als die Zahlen vermuten lassen:

  • Ihr Arbeitgeber stellt den Antrag, nicht Sie. Das Gesuch läuft über die Arbeitsmarktbehörde des Kantons, in dem die Stelle liegt. Zuerst einreisen und dann suchen funktioniert nicht — die Bewilligung ist an ein konkretes Stellenangebot gebunden.
  • Vorrang der inländischen Arbeitskräfte. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass in der Schweiz und in der EU/EFTA keine geeignete Person gefunden werden konnte. An dieser Hürde entscheiden sich die meisten Gesuche.
  • Qualifikation zählt. Zugelassen werden Führungskräfte, Spezialistinnen und andere qualifizierte Arbeitskräfte — in der Regel mit Hochschulabschluss oder solider Berufserfahrung in einem Mangelberuf.

Die praktische Konsequenz: Als Kandidatin oder Kandidat aus einem Drittstaat ist Ihre Stellensuche zugleich Ihre Bewilligungsstrategie. Richten Sie sich auf Arbeitgeber und Branchen mit anerkanntem Fachkräftemangel aus — und rechnen Sie nach der Zusage mit mehreren Wochen bis wenigen Monaten Verfahrensdauer.

Was das für Ihren Zeitplan heisst

Weil der Arbeitgeber das Gesuch einreicht, liegt Ihre Arbeit weiter vorne: ein Bewerbungsdossier nach Schweizer Art, Referenzen und — bei reglementierten Berufen — die Anerkennung Ihres Diploms, die für sich allein Monate dauern kann. Planen Sie diese Vorlaufzeit jetzt ein, nicht erst nach der Zusage.

Das genaue Verfahren und die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Kanton. Erste Anlaufstellen sind die kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden; den Bundesrahmen erklären ch.ch und das Staatssekretariat für Migration (SEM). Und nach der Einreise gelten die Grundregeln: Anmeldung bei der Gemeinde innert 14 Tagen ab Einzug (im Kanton Waadt 8 Tage) und Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung innert 3 Monaten ab Wohnsitznahme.

Das Fazit für Ihre Entscheidung

Wenn Sie einen Umzug für 2026 oder 2027 abwägen, ist die Kontingentslage ein Grund für vorsichtigen Optimismus: stabile Zahlen, echter Spielraum und ein System, das auf Planungssicherheit ausgelegt ist. Entscheidend ist nicht das Kontingent — sondern ob Ihr Profil dem entspricht, was Schweizer Arbeitgeber im Inland nicht finden. Genau dort sollten Sie Ihre Energie investieren.

Quellen: Bundesrat / admin.ch, Entscheid vom 19. November 2025 zu den Kontingenten 2026; Staatssekretariat für Migration (SEM); ch.ch · Stand: 2026-08-03 · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt.

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