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Familie & SchulePhase 4 · Ankommen

Das Schuljahr beginnt diesen Monat: So melden Sie Ihr Kind nach der Ankunft an

In den meisten Kantonen startet das Schuljahr 2026/27 am 10. oder 17. August. Wenn Sie gerade angekommen sind — oder es bald sein werden — zeigen wir, wie die Einschulung an einer öffentlichen Schule wirklich abläuft. Und warum sie schneller geht, als viele befürchten.

SwissExpat · 8. August 2026 · 4 Min.

Das Schuljahr beginnt diesen Monat: So melden Sie Ihr Kind nach der Ankunft an

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Wer diesen Sommer mit Kindern in die Schweiz zieht, hat den Kalender auf seiner Seite. In den meisten Deutschschweizer Kantonen beginnt das Schuljahr 2026/27 am Montag, 10. August oder am Montag, 17. August — Basel-Stadt, St. Gallen, Aargau und Thurgau starten in der ersten Welle; Zürich, Luzern, Zug, Graubünden und die meisten Zentralschweizer Kantone eine Woche später. Einige Kantone folgen später: das Wallis am 20. August, Freiburg am 27. August, das Tessin am 31. August. Die genauen Daten können je nach Gemeinde abweichen — massgebend ist der Schulkalender Ihrer Wohngemeinde.

Die gute Nachricht vorweg: Sie müssen vor der Einreise nichts organisiert haben. Die öffentliche Schule ist verpflichtet, Ihr Kind aufzunehmen — und sie ist es gewohnt, dass Kinder aus aller Welt mitten im Schuljahr dazustossen.

Was das System von Ihnen erwartet

Die Schule ist in der Schweiz ab dem vierten Altersjahr obligatorisch, die obligatorische Schulzeit dauert elf Jahre — zwei Jahre Kindergarten gehören dazu, was viele Neuzuziehende überrascht. Fast alle Kinder in der Schweiz besuchen die öffentliche Schule ihrer Gemeinde, und der Besuch ist unentgeltlich: Artikel 19 der Bundesverfassung garantiert den Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht.

Ihr Teil ist einfach, aber zeitkritisch:

  • Melden Sie sich zuerst bei Ihrer Wohngemeinde an. Dafür haben Sie 14 Tage ab Einzug (im Kanton Waadt 8 Tage). Diese Anmeldung ist der Schlüssel zu allem Weiteren — auch zur Schule.
  • Kontaktieren Sie danach ohne Verzug die Schulverwaltung. Je nach Kanton heisst die zuständige Stelle Schulverwaltung, Kreisschulbehörde oder Schulamt — Sie finden sie auf der Website Ihrer Gemeinde. Die Wohngemeinde muss Ihr Kind ab Beginn des Aufenthalts aufnehmen. Das ist kein Entgegenkommen, sondern eine Pflicht.

Wie es danach weitergeht

Am Beispiel des Kantons Zürich — andernorts läuft es ähnlich — lädt die Schulleitung Sie und Ihr Kind innert weniger Tage zu einem Aufnahmegespräch ein. Dort geht es um die bisherige Schulbildung, die Sprachen und die Bedürfnisse Ihres Kindes. Eingeteilt wird nach Alter: Ihr Kind kommt zu Gleichaltrigen, und fehlende Deutschkenntnisse allein sind kein Grund für eine tiefere Klasse. Höchstens eine Einstufung ein Jahr tiefer ist möglich.

Für Kinder, die die Ortssprache noch nicht sprechen, gibt es zwei etablierte Modelle. Viele Schulen integrieren die Kinder direkt in eine Regelklasse und ergänzen den Unterricht mit intensivem Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Manche Gemeinden führen für die 2. bis 9. Klasse separate Aufnahmeklassen, in denen die Kinder bis zu einem Jahr vor allem die Sprache lernen, bevor sie in die Regelklasse wechseln. Welches Modell gilt, hängt von Ihrer Gemeinde ab — fragen Sie im Aufnahmegespräch danach.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Wenn Sie vor Mitte August ankommen, kann Ihr Kind gut möglich am ersten Schultag mit allen anderen starten — sozial ein echter Vorteil. Kommen Sie später an: kein Grund zur Sorge. Kinder stossen das ganze Jahr über zu den Klassen dazu, das Aufnahmeverfahren ist dasselbe. Der einzige Fehler wäre das Abwarten. Die Einschulung läuft über Ihre Gemeinde — je früher Ihre Anmeldung erledigt ist, desto früher hat Ihr Kind einen Platz im Klassenzimmer.

Kein Kanton ist wie der andere: Schulstartdaten, Aufnahmemodelle und selbst der Aufbau des Kindergartens unterscheiden sich. Verbindliche Auskunft für Ihre Situation geben die Schulverwaltung Ihrer Gemeinde und das kantonale Volksschulamt — fragen Sie im Zweifel direkt dort nach.

Und eine leise Beruhigung von Eltern, die das vor Ihnen erlebt haben: Die öffentlichen Schulen der Schweiz haben jahrzehntelange Erfahrung mit der Integration neu zugezogener Kinder. Allein der Kanton Zürich stellt Elterninformationen in 29 Sprachen bereit, und für das Aufnahmegespräch können interkulturelle Dolmetschende beigezogen werden. Ihr Kind wird nicht das erste in der Klasse sein, das ohne ein Wort Deutsch angekommen ist — und im Frühling korrigiert es am Familientisch vielleicht schon Ihre Aussprache.

Quellen: aboutswitzerland.eda.admin.ch (obligatorische Schule), Volksschulamt Kanton Zürich (Einschulung Neuzugezogener), kantonale Schulferienkalender 2026/27 · Stand: 8. August 2026 · Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt.

Dieser Beitrag gehört zur Phase «Ankommen». Im Mitgliederbereich berechnen wir die Fristen auf Ihr Datum und Ihren Kanton. Konto erstellen

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