Quellensteuer: Wie Sie als Neuzuzüger tausende Franken zurückholen
Wer mit B-Ausweis arbeitet, zahlt Quellensteuer – und oft zu viel. Mit dem richtigen Antrag bis Ende März fliesst ein satter Betrag zurück.
Redaktion swissexpat · 15. Juli 2026 · 6 Min.

Für die meisten Zuwanderer ist es das grösste unentdeckte Sparpotenzial im ersten Jahr: die Rückerstattung zu viel bezahlter Quellensteuer. Wer als ausländische Arbeitskraft mit B-Ausweis arbeitet, dem zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab. Praktisch – aber selten optimal, denn der Tarif berücksichtigt viele persönliche Abzüge nicht.
Der Schlüssel heisst NOV
Mit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) reichen Sie eine reguläre Steuererklärung ein und machen Abzüge geltend, die im Tarif fehlen. Die Differenz wird Ihnen zurückerstattet – bei vielen Haushalten sind das mehrere tausend Franken.
Diese Abzüge lohnen sich
- Einzahlungen in die Säule 3a
- Pensionskassen-Einkäufe
- Weiterbildungskosten
- Kinderbetreuungskosten
- Auswärtige Verpflegung und Arbeitsweg
Die Frist ist der 31. März des Folgejahres – und die Entscheidung gilt danach für alle weiteren Jahre.
Weil die NOV bindend ist, sollte man vorher rechnen: In Tiefsteuerkantonen mit hohen Abzügen lohnt sie sich fast immer, in Hochsteuergemeinden kann der Quellentarif günstiger sein. Wer über CHF 120'000 verdient, wird ohnehin obligatorisch veranlagt.
So gehen Sie vor
Sammeln Sie übers Jahr alle Belege (3a-Bescheinigung, Krankheitskosten, Weiterbildung), beantragen Sie die NOV beim kantonalen Steueramt und reichen Sie die Erklärung fristgerecht ein. Spezialisierte Expat-Steuerberater übernehmen das komplett – inklusive Prüfung, ob sich der Antrag für Sie rechnet.
Grundlage: DBG, Quellensteuerverordnung. Stand Juli 2026. Orientierung, keine individuelle Steuerberatung.
Dieser Beitrag gehört zur Phase «Alltag». Im Mitgliederbereich berechnen wir die Fristen auf Ihr Datum und Ihren Kanton. Konto erstellen